Bis 2008 gab es ein generelles Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger. Das galt dann auch für Pick Up mit Anhänger. Ausnahmegenehmigungen mussten oft schwer erkämpft werden
Durch Erlass vom 13.02.08 gibt es für LKW bis 3,5to nun gewisse Ausnahmen, die gerade denen zu Gute kommen, die z.B. am Wochenende mit Pferde- oder Bootsanhängern fahren. Leider kommt es immer noch vor, dass nicht alle uniformierten Ordnungshüter den Erlass kennen. Ich empfehle daher, eine Kopie des Erlasses (siehe Anlage) sicherheitshalber mitzuführen
Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ( = Pick Up mit Anhänger !!)